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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Alexander Bryant, Lauerstraße 8, 69117 Heidelberg (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Ma-Management" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die Software „Ma-Management" als webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Verfügung. Die Software dient der digitalen Personalverwaltung, Schichtplanung, Zeiterfassung und betrieblichen Organisation im Gastronomie-Bereich.

(2) Der Zugang erfolgt über das Internet mittels gängiger Webbrowser. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software stetig weiterzuentwickeln und den Funktionsumfang zu erweitern oder anzupassen, sofern der vertragswesentliche Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang der Software umfasst insbesondere:

  • Personalverwaltung (Stammdaten, Verträge, Dokumente)
  • Schichtplanung und automatische Schichtbesetzung
  • Digitale Zeiterfassung (Stempel-Terminal)
  • Abwesenheitsverwaltung (Urlaub, Krankmeldungen)
  • Team-Kommunikation (Chat)
  • Finanzübersichten und steuerliche Auswertungen
  • Compliance-Dokumentation (DSGVO, ArbZG, IfSG)
  • Aufgaben- und Checklisten-Management
  • Berichtswesen und Datenexport

(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und dem gewählten Tarif.

(3) Wartungsarbeiten und Updates werden vom Anbieter nach eigenem Ermessen durchgeführt. Geplante Wartungsfenster werden dem Auftraggeber rechtzeitig angekündigt.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich nach §327e BGB zur Bereitstellung von Aktualisierungen (Sicherheits- und Funktionsupdates), die zur Erhaltung der Vertragsmaessigkeit der digitalen Dienstleistung erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere:

  • Sicherheitsupdates binnen 30 Tagen nach Bekanntwerden einer Schwachstelle (CRA Art. 14);
  • Fehlerbeseitigungen der Kernfunktionen binnen 30 Tagen nach Meldung;
  • Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften (z.B. Mindestlohn, Sachbezugswerte, ArbZG-Änderungen) spätestens zum gesetzlichen Inkrafttreten;
  • Eine Update-Zusage für den Zeitraum, in dem der Auftraggeber die Leistung vertraglich bezieht, mindestens jedoch 2 Jahre ab Vertragsschluss (§327f BGB).

§4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die im System hinterlegten Daten (insbesondere Personaldaten) korrekt und aktuell sind. Er ist für die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen seiner Datenverarbeitung verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Zweck zu nutzen und keine Handlungen vorzunehmen, die die Integrität oder Verfügbarkeit der Software beeinträchtigen.

(4) Der Auftraggeber hat regelmäßige Datensicherungen seiner Inhalte vorzunehmen, soweit dies technisch möglich ist.

§5 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel an (Zielwert). Nicht in die Berechnung einbezogen werden geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Störungen im Netzwerk des Auftraggebers oder Drittanbietern zurückzuführen sind.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

(3) Störungen werden vom Anbieter nach Kenntniserlangung schnellstmöglich behoben. Eine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

(4) Die Verfügbarkeit wird berechnet als: (Gesamtzeit minus geplante Wartung minus Ausfallzeit) / (Gesamtzeit minus geplante Wartung) × 100. Maßgeblich ist der Kalendermonat.

(5) Unterschreitet die Verfügbarkeit den Zielwert von 99,5 % in einem Kalendermonat erheblich (unter 98 %), kann der Auftraggeber den monatlichen Beitrag anteilig mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, sofern der Anbieter den Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige behebt.

§6 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien werden im AV-Vertrag geregelt.

(2a) Der AV-Vertrag muss vor Beginn der Datenverarbeitung geschlossen werden. Eine Nutzung der Software zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter (insbesondere Mitarbeiterdaten) ohne vorherigen Abschluss des AV-Vertrags ist nicht gestattet.

(3) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm im System verarbeiteten personenbezogenen Daten.

(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

(5) Der Anbieter wird den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten informieren, die die im System verarbeiteten Daten des Auftraggebers betreffen (Art. 33 DSGVO).

(6) Der Standard-AV-Vertrag wird dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt und kann jederzeit unter alexander.bryant2718@gmail.com angefordert werden.

§7 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefährdungsgerechter Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(4) Die Software unterstützt bei Berechnungen, ersetzt jedoch keine professionelle Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit steuerlicher oder lohnrechtlicher Berechnungen. Der Auftraggeber ist gehalten, alle relevanten Ergebnisse durch einen qualifizierten Steuerberater oder Lohnbuchhalter prüfen zu lassen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters. Die aktuelle Preisliste kann beim Anbieter angefragt oder auf der Website eingesehen werden.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung vorübergehend zu sperren.

§9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart wird.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(4) Nach Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber das Recht, seine Daten innerhalb von 30 Tagen zu exportieren. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§10 Gewährleistung

(1) Die Software wird im jeweils aktuellen Zustand zur Verfügung gestellt. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software die in der Produktbeschreibung aufgeführten wesentlichen Funktionen im Wesentlichen erfüllt.

(2) Für die vertraglich vereinbarten Funktionen (Ma-Management als Workforce-Management-Plattform für die deutsche Gastronomie) leistet der Anbieter Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Gewährleistungsausschluss für die vertraglich zugesicherten Zwecke findet nicht statt. Für Einsatzzwecke außerhalb der Produktbeschreibung (z.B. Branchen außerhalb der Gastronomie, Staaten außerhalb Deutschlands) übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

(3) Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Anbieter wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben oder umgehen.

(4) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Mängeln (insbesondere nach §§535 ff., 536a, 536b BGB — Mietrecht analog für SaaS nach BGH VIII ZR 246/04) bleiben unberührt. Ein Haftungsausschluss dieser Rechte bei Kardinalpflichten wäre unwirksam (§307 Abs. 2 BGB).

§11 Geistige Eigentumsrechte

(1) Die Software einschließlich aller zugehörigen Materialien, Dokumentationen und des Quellcodes ist geistiges Eigentum des Anbieters. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

(2) Alle vom Auftraggeber eingegebenen oder hochgeladenen Daten verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Anbieter erwirbt kein Eigentum an diesen Daten.

(3) Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter das Recht, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Software zu verwenden.

(4) Der Auftraggeber darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren oder auf sonstige Weise den Quellcode ermitteln, sofern dies nicht durch zwingendes Recht (insbesondere §69e UrhG) gestattet ist.

§12 Freistellung

(1) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Auftraggeber oder auf von ihm zu vertretenden Datenschutzverstößen beruhen.

(2) Der Auftraggeber übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem Verschulden des Anbieters beruht.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter bei der Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter nach besten Kräften mit Informationen und Unterlagen zu unterstützen.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen in Textform (z.B. E-Mail) zu ändern, soweit die Änderungen unwesentlichsind (redaktionelle Klarstellungen, Anpassungen an geänderte Rechtsvorschriften, Anpassungen an neu bereitgestellte Produktfunktionen mit neutralem oder vorteilhaftem Effekt für den Auftraggeber). Der Auftraggeber hat das Recht, den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht fristgerecht, gelten die geänderten AGB als genehmigt (Zustimmungsfiktion). Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert und deutlich hinweisen.

(1a) Wesentliche Änderungen der AGB, insbesondere Änderungen des Haupt-Leistungsumfangs, Preiserhöhungen oder Änderungen zu Lasten des Auftraggebers bei Haftung, Gewährleistung, Kündigungsfristen oder Datenschutz, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (BGH XI ZR 26/20 v. 27.04.2021 zu Zustimmungsfiktionen im Verbraucher- und im unternehmensbezogenen Verkehr; hier analog angewendet). Der Anbieter kann dem Auftraggeber für die Zustimmung eine Frist von mindestens 30 Tagen setzen. Verweigert der Auftraggeber seine Zustimmung, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Vertragsmonats zu.

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heidelberg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.